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Nutzung von Klassenräumen über das SSL-Gateway und HTML5

In NetMan for Schools ist der Zugriff über das SSL-Gateway via HTML5 eine Möglichkeit, auf die im schulischen Netz installierten Anwendungen zuzugreifen. Der Vorteil dieses Zugriffs basiert darauf, dass er keine Clientkomponente außer einem Standardbrowser benötigt.

Für die Realisierung dieses Zugriffs müssen zusätzliche Lizenzen eines HTML5 Clients erworben werden, dessen technische Basis von der Fa. Ericom kommt. Dieser Client hat die Eigenart, als zugreifenden Gerätenamen die IP-Adresse des SSL-Gateways zu liefern. Dies stellte bislang kein Problem dar, da der Start von Anwendungen zumeist nicht mit dem Gerätenamen zusammenhängt.

In der gegenwärtigen Situation (Stichwort "Corona") ist versucht worden, über das Konzept der mobilen Arbeitsstationen Klassenraumszenarien herzustellen. Dies kollidiert damit, dass die Stationen nicht unterscheidbar sind, da sie sich allesamt als eine einzige Station darstellen (=SSL-Gateway).

Ab der Version 5.8.0.423 wird dies durch Erweiterungen unterstützt.

Die Klassenraumsteuerung schreibt die Einstellungen für die Stationen im Klassenraum in die Stationseigenschaften. Die Eigenschaften der Station "SSL-.Gateway" werden folglich immerzu von unterschiedlichen Instanzen der Klassenraumraumsteuerung aus verschiedenen Räumen überschrieben. 

NfS ab der Version 5.8.0.423 liest die von der Klassenraumsteuerung geschriebenen Einstellungen dagegen aus den Eigenschaften des Arbeitsplatzes, den die mobile Arbeitsstation gewählt hat, wenn festgestellt wird, dass über das SSL-Gateway zugegriffen wurde. Auf diese Weise ist eine unterschiedliche Konfiguration (je nach Klassenraum) für Stationen möglich, die den gleichen Gerätenamen (=SSL-Gateway) haben.

Dazu muss lediglich die Station des SSL-Gateway so "geflaggt" werden:

Die vorliegende Version stellt einen Workaround für die aktuelle NetMan Version 5.8 zur Verfügung, für die der Zugriff von Schülern über das SSL-Gateway eigentlich nicht den Unterricht in Klassenräumen vorsieht. 


Artikel #3711 | 15.02.21 | Ralf in der Beek